keverin16
Wenn Du mit einem fertigen Produkt kommerziell auf den Markt gehst, müssen diese gewisse Normen erfüllen (Sicherheit, Gefahrendatenblatt, Umweltauflagen, etc.) Daraus ergeben sich dann die Anforderungen an die Produktehaftpflicht. Zb. als Bastler darfst Du bleihaltiges Lötzinn verwenden, wenn Du jedoch gelötete Produkte gewerbsmässig verkaufst, musst Du deklarieren und nachweisen können, dass sie keine bleihaltige Komponenten enthalten (RoHs-Konform)!
Nimm mi Alf Kontakt auf. Er kann Dir meine Koordinaten geben (e-mail). Ich habe auch ihn beim Verfassen der Koformitästerklärung unterstützt.
Yngvar